FAQ
Allgemein
Ablauf eines Darlehens bei Heimatinvest
Weitere Informationen
Allgemein
Der
Bürger besitzt mit der Anlage seines Kapitals in ein Darlehen an die
Kommune eine sehr sichere Anlage. Natürlich erhalten die Anleger von
der Kommune eine gute und angemessene Verzinsung ihres Kapitals. Der
besondere Nutzen ist jedoch, dass der Anleger als Bürger der
Gemeinde im täglichen Leben selber von der Verwendung seines
Darlehens profitiert – beispielsweise in Form neuer Schulen oder
besserer Straßen.
Kommunen
haben schwankende Kassenlagen und müssen daher manchmal Geld anlegen
aber eben auch gelegentlich Geld aufnehmen. Dies geschieht
normalerweise bisher über die Aufnahme der Mittel bei Banken. Mit
Heimatinvest können Kommunen erstmals Darlehen zusätzlich zum
klassischen Bank-Kommunaldarlehen auch direkt bei ihren Bürgern
aufnehmen. Dieser neue und komplementäre Weg der
Kommunalfinanzierung bietet der Kommune neben Zinsvorteilen vor allem
einen neuen Weg zur aktiven Ansprache und Beteiligung ihrer Bürger.
Der
Schutz Ihrer persönlichen Daten steht an erster Stelle. Heimatinvest
wird Ihre Daten nicht an Dritte verkaufen oder zu Werbezwecken
überlassen.
Die
Sicherheit der Anlagen der Bürgerinnen und Bürger hat bei
Heimatinvest oberste Priorität. Unter dem folgenden Link können Sie
mehr über die Sicherheit Ihrer Anlagen nachlesen:
Heimatinvest.de/Sicherheit
Heimatinvest
gestattet nur solchen natürlichen Personen die Nutzung des
Online-Kreditmarktplatzes www.heimatinvest.de, die
- unbeschränkt geschäftsfähig sind,
- ihren Wohnsitz in Deutschland haben,
- mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben und
- die sonstigen in den Nutzungsbedingungen festgelegten Voraussetzungen erfüllen.
Einmal
bei Heimatinvest zugelassene Kommunen, können jederzeit ein
Kreditprojekt auf www.heimatinvest.de ausschreiben. Voraussetzung für
die Veröffentlichung eines Kreditprojektes ist die Einhaltung aller
für die Aufnahme von Krediten durch eine Kommune einzuhaltenden
öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Voraussetzungen. Mit der
Veröffentlichung eines Kreditprojektes versichert die Kommune, alle
öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Voraussetzungen
eingehalten zu haben.
Heimatinvest ist eine Marke der biw - Bank für Investments und Wertpapiere AG. Die biw AG ist eine hochmoderne Onlinebank, die mit ihren fortschrittlichen Banksystemen renommierte Onlineanbieter aus der Finanzbranche unterstützt. Weitere Information über die biw AG finden Sie unter www.biwbank.de.
Die biw AG ist Mitglied der gesetzlichen Einlagensicherung für Banken, des Bundesverbandes deutscher Banken und der freiwilligen Einlagensicherungsfonds deutscher Banken. Die Sicherung der Einlagen pro Anleger können sie jeweils über den Bundesverband deutscher Banken erfragen
www.bankenverband.de
Die biw AG ist Mitglied der gesetzlichen Einlagensicherung für Banken, des Bundesverbandes deutscher Banken und der freiwilligen Einlagensicherungsfonds deutscher Banken. Die Sicherung der Einlagen pro Anleger können sie jeweils über den Bundesverband deutscher Banken erfragen
www.bankenverband.de
Ablauf eines Darlehens bei Heimatinvest
Interessierte Kommunen sprechen ihre Bürger öffentlich an und können
auf Heimatinvest ihren Finanzbedarf beschreiben und ihre Bürger zur
Beteiligung anregen. Die Kommune beschreibt auf der Plattform Darlehenshöhe,
Dauer und Verzinsung. Bürger die Teile der Finanzierung übernehmen wollen,
eröffnen dann bei der abwickelnden Bank, der biw AG, ein zweckgebundenes Konto
(Heimatinvest-Abwicklungskonto) und geben ein Gebot ab. Wenn die Summe aller
Gebote den gewünschten Darlehensbetrag erreicht oder überstiegen hat, gewährt
die biw AG der Kommune das Darlehen. Direkt danach gibt die Bank die
Darlehensforderung gegen die Kommune entsprechend des zuvor vom jeweiligen
Anleger festgelegten Wunschbetrages an die Bürger weiter. Die Bank fungiert
im Anschluss als „Verwalter“ der Darlehensforderung, kontrolliert die Zahlung
von Zins und Tilgung und gibt diese direkt an die Anleger weiter. Bei
Fälligkeit des Darlehens erhält die Bank das Geld treuhändisch von der Kommune
und zahlt es direkt weiter an die einzelnen Anleger. Das Darlehen ist damit
getilgt.
Zuerst müssen Sie ein Konto bei der biw AG eröffnen.
Wenn das Konto freigeschaltet ist bekommen Sie einen Willkommensbrief mit den
Verbindungsdaten Ihres Heimatinvest-Abwicklungskontos. Sie können nun die gewünschte
Anlagesumme auf Ihr Konto bei der biw AG überweisen. Anschließend melden Sie sich mit
Ihren persönlichen Verbindungsdaten unter www.heimatinvest.de an. Im Menübereich finden
Sie die aktuellen Finanzierungsvorhaben. Bitte wählen Sie das Projekt aus und geben Ihre
Anlagesumme ein und bestätigen Sie Ihr Gebot mit Ihrem Transaktionspasswort.
Wichtig: Erst mit der Bestätigung des Gebots nehmen Sie am Bürgerdarlehen teil.
Damit das Verfahren wie oben beschrieben durchgeführt werden kann,
muss eine zentrale Stelle die Konten für alle Darlehensgeber führen
und die Vergabe des Darlehens an die Kommune prüfen, bewilligen
und die Auszahlung des Darlehens an die Kommune in einer Summe
vornehmen. Die Führung von Einlagenkonten und die regelmäßige
Gewährung von Darlehen dürfen in Deutschland nur Banken vornehmen.
Daher ist die Zwischenschaltung einer Bank für Bürgerdarlehen über
Heimatinvest unbedingt erforderlich. Neben diesem gesetzlichen Grund
liegt es im Interesse der Bürger und ihrer Kommune, einen Sachverständigen,
neutralen „Treuhänder“ zwischenzuschalten, der die Prüfung des Darlehens
übernimmt und die Koordination der Anleger und des Kapitalrückflusses an
sie überwacht und organisiert. Diese Aufgaben werden bei Heimatinvest
von der biw AG ausgeführt.
Der Anleger zahlt keine Kontoführungsgebühren.
Nein.
Weder können Guthaben verzinst werden, noch ist eine
Überziehungsmöglichkeit gegeben. Das Konto ist zweckgebunden und
dient lediglich zur Abwicklung von Forderungskäufen kommunaler
Kreditprojekte.
Es
müssen unterschiedliche Anleger mit unterschiedlichen Hausbanken
koordiniert werden. Dies wäre für die Kommune und für die
einzelnen Banken extrem aufwändig und würde die Abläufe in der
Gewährung und Rückzahlung und Verzinsung des Darlehens sehr
kompliziert und teuer machen. Heimatinvest koordiniert daher alle
Abläufe gebündelt auf einer speziell zu diesem Zweck entwickelten,
hochmodernen Internetplattform.
Es
entstehen Ihnen keine Kosten bei der Überweisung von Guthaben auf
das eigene Girokonto, wenn Sie Ihren Online-Zugang nutzen. Papierhafte Überweisungen kosten EUR 2,50.
Am einfachsten und schnellsten sichern Sie sich Ihre garantierte Verzinsung,
indem Sie unter www.heimatinvest.de ein Konto eröffnen, den gewünschten Betrag
dann auf ihr neues Konto bei der biw AG überweisen und anschließend bequem
online Ihre Anlage tätigen.
Sobald ausreichend viele Bürger zur Vergabe des Darlehens an die Kommune und
das jeweilige Projekt eingezahlt haben, sagt die biw AG der Kommune das
Darlehen zu und belastet Ihr Heimatinvest-Abwicklungskonto mit ihrem
anteiligen Darlehensbetrag. Die biw AG übereignet Ihnen im gleichen Moment
eine anteilige Forderung gegen die Kommune in Höhe Ihres Bürgerdarlehens.
Alle Unterlagen und Informationen hierzu finden Sie jederzeit im Onlinearchiv
Ihres Heimatinvest-Abwicklungskontos bei der biw AG.
Beträge
können in vollen 1.000-Euro-Stücken für den Kauf von kommunalen
Kreditforderungen investiert werden, mindestens jedoch ein Betrag
von EUR 5.000.
Die
Kommune zahlt alle Zinsen und die Tilgung an die biw AG. Diese bucht
die Gelder umgehend auf die bei ihr geführten Konten der Anleger um.
Von dort können Sie jederzeit online eine Überweisung auf Ihr bei
Kontoeröffnung angegebenes Referenzkonto bei Ihrer Hausbank
überweisen.
Weitere Informationen
Der
Zinssatz der Kreditprojekte wird von den Kommunen vor der
Ausschreibung bestimmt.
Die
Rücknahme von einmal rechtsverbindlich abgegebenen Geboten ist
nicht möglich.
Das
in Bürgerdarlehen angelegte Geld ist nach Ablauf der Zinsbindung
frei verfügbar. Während der Laufzeit des Darlehens entspricht die
Anlage etwa der eines Festgeldes, kann also nicht beliebig verfügt
werden.
Die
mit Bürgerdarlehen erwirtschafteten Einkünfte sind wie alle anderen
Kapitaleinkünfte steuerpflichtig. Da die Forderung im Besitz des
Bürgers ist, erfolgt die Zinszahlung von der Kommune an den Bürger.
Die zwischengeschaltete Bank wickelt dabei nur die Buchungen und
Zahlungen ab. Die Zinsen müssen folglich durch den Anleger im Rahmen
seiner Steuererklärung angegeben werden. Eine Einreichung von
Freistellungsaufträgen oder Nichtveranlagungsbescheinigungen ist
daher nicht möglich.
Eine
Übertragung von Forderungen während der Laufzeit des Darlehens über
die Heimatinvest Plattform ist derzeit noch nicht möglich.
Forderungen aus Bürgerdarlehen sind uneingeschränkt vererbbar.
Rechtlich
erwirbt der Anleger eine Forderung. Für die Forderung selber kann
kein Bevollmächtigter eingesetzt werden. Eine Vollmachtserteilung
ist bei dem Abwicklungskonto der biw AG nicht vorgesehen.
Derzeit
können nur volljährige natürliche Personen über Heimatinvest in
Bürgerdarlehen investieren. Heimatinvest schließt eine Erweiterung
auf juristische Personen zu einem späteren Zeitpunkt nicht aus.
Das
Konzept Heimatinvest ist auf niedrige Kosten ausgerichtet um das
Verfahren für Kommunen und Bürger so preiswert wie möglich
abwickeln zu können. Daher sind Ablauf und Modell auf eine
preiswerte Abwicklung über das Internet ausgerichtet. Sollten Sie
keinen Internetzugang besitzen oder das Konto telefonisch oder per
Post führen wollen, ist das gegen einen geringen zusätzlichen
Kostenbeitrag möglich.
Ja, denn die Eröffnung eines Kontos bei der biw AG können sie online
durchführen. Die Legitimation erfolgt durch das Postident-Verfahren in
einer Deutsche-Post-Filiale Ihrer Wahl. Nachdem Sie Geld auf Ihr neues
Konto überwiesen haben, können Sie sich auf www.heimatinvest.de einloggen
und Geld auf das gewünschte Kreditprojekt anlegen.
Heimatinvest,
die biw AG und Ihre Kommune nehmen keine Bareinzahlungen an. Sie
müssen Ihr Bürgerdarlehen daher von Ihrer Hausbank aus auf Ihr
Heimatinvest-Abwicklungskonto bei der biw AG überweisen. Einige
Banken bieten Kunden und Nichtkunden auch die Möglichkeit Bargeld
gegen Gebühr auf Ihr Heimatinvest-Konto bei der biw AG zu
überweisen.
