FAQ
Allgemein
Was hat der Bürger von einer Anlage bei Heimatinvest?
Welchen Vorteil hat die Kommune durch die Aufnahme von Darlehen über Heimatinvest?
Wie werden meine persönlichen Daten bei Heimatinvest verwendet?
Wie sicher sind meine Anlagen bei Heimatinvest?
Welche Voraussetzungen gibt es, um bei Heimatinvest Anleger zu werden?
Welche Voraussetzungen müssen kommunale Kreditnehmer erfüllen?
Wer ist die biw AG?

Ablauf eines Darlehens bei Heimatinvest
Wie funktioniert Heimatinvest?
Wofür ist das Heimatinvest-Abwicklungskonto überhaupt erforderlich?
Wie viel kostet mich das Heimatinvest-Abwicklungskonto?
Gibt es Zinsen oder einen Dispo-Kredit auf dem speziellen Heimatinvest-Abwicklungskonto?
Warum kann das nicht die jeweilige Hausbank des Anlegers übernehmen?
Wie viel kostet eine Rücküberweisung des Guthabens vom Heimatinvest-Abwicklungskonto?
Wie kann ich in ein Bürgerdarlehen über Heimatinvest investieren?
Wie vergebe ich ein Darlehen an die Kommune meiner Wahl und für mein ausgewähltes kommunales Finanzierungsprojekt?
Welche Beträge kann ich bei Heimatinvest anlegen?
Wie erhalte ich meine Zinsgutschriften während und meine Rückzahlung nach Ende des Darlehens?

Weitere Informationen
Wer bestimmt den Zins der Kreditprojekte?
Können Gebote zurück genommen werden?
Kann der Anleger jederzeit über sein bei Heimatinvest angelegtes Geld verfügen?
Sind die Zinsen für Bürgerdarlehen bei Heimatinvest steuerpflichtig?
Sind Forderungen aus Bürgerdarlehen übertragbar oder vererbbar?
Kann eine Vollmacht für eine Anlage in ein Bürgerdarlehen erteilt werden?
Können Minderjährige, Firmen, Vereine oder Verbände ebenfalls über Heimatinvest in Bürgerdarlehen investieren?
Muss ich mein Heimatinvest-Abwicklungskonto online führen?
Kann ich auch an Finanzierungsprojekten außerhalb meiner Heimatkommune beteiligen?
Kann ich meine Beteiligung auch bar einzahlen?

Allgemein
Der Bürger besitzt mit der Anlage seines Kapitals in ein Darlehen an die Kommune eine sehr sichere Anlage. Natürlich erhalten die Anleger von der Kommune eine gute und angemessene Verzinsung ihres Kapitals. Der besondere Nutzen ist jedoch, dass der Anleger als Bürger der Gemeinde im täglichen Leben selber von der Verwendung seines Darlehens profitiert – beispielsweise in Form neuer Schulen oder besserer Straßen.
Kommunen haben schwankende Kassenlagen und müssen daher manchmal Geld anlegen aber eben auch gelegentlich Geld aufnehmen. Dies geschieht normalerweise bisher über die Aufnahme der Mittel bei Banken. Mit Heimatinvest können Kommunen erstmals Darlehen zusätzlich zum klassischen Bank-Kommunaldarlehen auch direkt bei ihren Bürgern aufnehmen. Dieser neue und komplementäre Weg der Kommunalfinanzierung bietet der Kommune neben Zinsvorteilen vor allem einen neuen Weg zur aktiven Ansprache und Beteiligung ihrer Bürger.
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten steht an erster Stelle. Heimatinvest wird Ihre Daten nicht an Dritte verkaufen oder zu Werbezwecken überlassen.
Die Sicherheit der Anlagen der Bürgerinnen und Bürger hat bei Heimatinvest oberste Priorität. Unter dem folgenden Link können Sie mehr über die Sicherheit Ihrer Anlagen nachlesen:

Heimatinvest.de/Sicherheit

Heimatinvest gestattet nur solchen natürlichen Personen die Nutzung des Online-Kreditmarktplatzes www.heimatinvest.de, die
  • unbeschränkt geschäftsfähig sind,
  • ihren Wohnsitz in Deutschland haben,
  • mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben und
  • die sonstigen in den Nutzungsbedingungen festgelegten Voraussetzungen erfüllen.
Einmal bei Heimatinvest zugelassene Kommunen, können jederzeit ein Kreditprojekt auf www.heimatinvest.de ausschreiben. Voraussetzung für die Veröffentlichung eines Kreditprojektes ist die Einhaltung aller für die Aufnahme von Krediten durch eine Kommune einzuhaltenden öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Voraussetzungen. Mit der Veröffentlichung eines Kreditprojektes versichert die Kommune, alle öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Voraussetzungen eingehalten zu haben.
Heimatinvest ist eine Marke der biw Bank für Investments und Wertpapiere AG. Die biw AG ist eine hochmoderne Onlinebank, die mit ihren fortschrittlichen Banksystemen renommierte Onlineanbieter aus der Finanzbranche unterstützt. Weitere Information über die biw AG finden Sie unter www.biwbank.de.

Die biw AG ist Mitglied der gesetzlichen Einlagensicherung für Banken, des Bundesverbandes
deutscher Banken und der freiwilligen Einlagensicherungsfonds deutscher Banken. Die Sicherung der Einlagen pro Anleger können sie jeweils über den Bundesverband deutscher Banken erfragen
www.bankenverband.de


Ablauf eines Darlehens bei Heimatinvest
Interessierte Kommunen sprechen ihre Bürger öffentlich an und können auf Heimatinvest ihren Finanzbedarf beschreiben und ihre Bürger zur Beteiligung anregen. Die Kommune beschreibt auf der Plattform Darlehenshöhe, Dauer und Verzinsung. Bürger die Teile der Finanzierung übernehmen wollen, eröffnen dann bei der abwickelnden Bank, der biw AG, ein zweckgebundenes Konto (Heimatinvest-Abwicklungskonto) und geben ein Gebot ab. Wenn die Summe aller Gebote den gewünschten Darlehensbetrag erreicht oder überstiegen hat, gewährt die abwickelnde Bank der Kommune das Darlehen. Direkt danach gibt die Bank die Darlehensforderung gegen die Kommune entsprechend des zuvor vom jeweiligen Anleger festgelegten Wunschbetrages an die Bürger weiter. Die Bank fungiert im Anschluss als „Verwalter“ der Darlehensforderung, kontrolliert die Zahlung von Zins und Tilgung und gibt diese direkt an die Anleger weiter. Bei Fälligkeit des Darlehens erhält die Bank das Geld treuhändisch von der Kommune und zahlt es direkt weiter an die einzelnen Anleger. Das Darlehen ist damit getilgt.
Damit das Verfahren wie oben beschrieben durchgeführt werden kann, muss eine zentrale Stelle die Konten für alle Darlehensgeber führen und die Vergabe des Darlehens an die Kommune prüfen, bewilligen und die Auszahlung des Darlehens an die Kommune in einer Summe vornehmen. Die Führung von Einlagenkonten und die regelmäßige Gewährung von Darlehen dürfen in Deutschland nur Banken vornehmen. Daher ist die Zwischenschaltung einer Bank für Bürgerdarlehen über Heimatinvest unbedingt erforderlich. Neben diesem gesetzlichen Grund liegt es im Interesse der Bürger und ihrer Kommune, einen Sachverständigen, neutralen „Treuhänder“ zwischenzuschalten, der die Prüfung des Darlehens übernimmt und die Koordination der Anleger und des Kapitalrückflusses an sie überwacht und organisiert.
Der Anleger zahlt für Kontoführungsgebühren bei der biw AG nur 1 Euro pro Monat.
Nein. Weder können Guthaben verzinst werden, noch ist eine Überziehungsmöglichkeit gegeben. Das Konto ist zweckgebunden und dient lediglich zur Abwicklung von Forderungskäufen kommunaler Kreditprojekte.
Es müssen unterschiedliche Anleger mit unterschiedlichen Hausbanken koordiniert werden. Dies wäre für die Kommune und für die einzelnen Banken extrem aufwändig und würde die Abläufe in der Gewährung und Rückzahlung und Verzinsung des Darlehens sehr kompliziert und teuer machen. Heimatinvest koordiniert daher alle Abläufe gebündelt auf einer speziell zu diesem Zweck entwickelten, hochmodernen Internetplattform.
Es entstehen Ihnen keine Kosten bei der Überweisung von Guthaben auf das eigene Girokonto, wenn Sie Ihren Online-Zugang nutzen. Papierhafte Überweisungen kosten EUR 2,50.
Zunächst müssen Sie sich in Ihrer Kommune oder unter www.heimatinvest.de über die aktuell zur Finanzierung anstehenden Projekte informieren. Wenn Sie sich für ein konkretes Projekt entschieden haben, können Sie im Bürgeramt Ihrer Stadt bzw. Gemeinde oder online unter www.heimatinvest.de einen Kontoeröffungsantrag für das Abwicklungskonto bei der biw AG stellen. Nach Eingang der Kontoeröffnungsunterlagen richtet die biw AG Ihr Konto ein. Sie erhalten die Information über die Kontoeröffnung und Ihre Zugangsdaten für das Onlinebanking per Post. Nachdem Sie diese Unterlagen bekommen haben, können Sie in Bürgerdarlehen an Kommunen zu investieren.
Überweisen Sie einfach den gewünschten Betrag unter Angabe der Nummer des ausgewählten Projektes auf ihr persönliches Heimatinvest-Abwicklungskonto bei der biw AG (In der ersten Phase in der Stadt Quickborn muss der bei der Kontoeröffnung ausgehändigte Überweisungsträger mit dem vorgegebenen Verwendungszweck genutzt werden).
Sobald ausreichend viele Bürger zur Vergabe des Darlehens an die Kommune und das jeweilige Projekt eingezahlt haben, sagt die biw AG der Kommune das Darlehen zu und belastet Ihr Konto mit ihrem anteiligen Darlehensbetrag. Die biw AG übereignet Ihnen im gleichen Moment eine anteilige Forderung gegen die Kommune in Höhe Ihres Bürgerdarlehens. Alle Unterlagen und Informationen hierzu finden Sie jederzeit im Onlinearchiv Ihres Heimatinvest-Abwicklungskontos bei der biw AG.
Beträge können in vollen 1.000-Euro-Stücken für den Kauf von kommunalen Kreditforderungen investiert werden, mindestens jedoch ein Betrag von EUR 5.000.
Die Kommune zahlt alle Zinsen und die Tilgung an die biw AG. Diese bucht die Gelder umgehend auf die bei ihr geführten Konten der Anleger um. Von dort können Sie jederzeit online eine Überweisung auf Ihr bei Kontoeröffnung angegebenes Referenzkonto bei Ihrer Hausbank überweisen.


Weitere Informationen
Der Zinssatz der Kreditprojekte wird von den Kommunen vor der Ausschreibung bestimmt.
Die Rücknahme von einmal rechtsverbindlich abgegebenen Geboten ist nicht möglich.
Das in Bürgerdarlehen angelegte Geld ist nach Ablauf der Zinsbindung frei verfügbar. Während der Laufzeit des Darlehens entspricht die Anlage etwa der eines Festgeldes, kann also nicht beliebig verfügt werden.
Die mit Bürgerdarlehen erwirtschafteten Einkünfte sind wie alle anderen Kapitaleinkünfte steuerpflichtig. Da die Forderung im Besitz des Bürgers ist, erfolgt die Zinszahlung von der Kommune an den Bürger. Die zwischengeschaltete Bank wickelt dabei nur die Buchungen und Zahlungen ab. Die Zinsen müssen folglich durch den Anleger im Rahmen seiner Steuererklärung angegeben werden. Eine Einreichung von Freistellungsaufträgen oder Nichtveranlagungsbescheinigungen ist daher nicht möglich.
Eine Übertragung von Forderungen während der Laufzeit des Darlehens über die Heimatinvest Plattform ist derzeit noch nicht möglich. Forderungen aus Bürgerdarlehen sind uneingeschränkt vererbbar.
Rechtlich erwirbt der Anleger eine Forderung. Für die Forderung selber kann kein Bevollmächtigter eingesetzt werden. Eine Vollmachtserteilung ist bei dem Abwicklungskonto der biw AG nicht vorgesehen.
Derzeit können nur volljährige natürliche Personen über Heimatinvest in Bürgerdarlehen investieren. Heimatinvest schließt eine Erweiterung auf juristische Personen zu einem späteren Zeitpunkt nicht aus.
Das Konzept Heimatinvest ist auf niedrige Kosten ausgerichtet um das Verfahren für Kommunen und Bürger so preiswert wie möglich abwickeln zu können. Daher sind Ablauf und Modell auf eine preiswerte Abwicklung über das Internet ausgerichtet. Sollten Sie keinen Internetzugang besitzen oder das Konto telefonisch oder per Post führen wollen, ist das gegen einen geringen zusätzlichen Kostenbeitrag möglich.
Derzeit können Sie nur in Projekte Ihrer Heimatkommune oder angrenzender Kommunen investieren, da sie zur Kontoeröffnung in die Verwaltung der jeweiligen Kommune kommen müssen. Heimatinvest plant noch in 2010 eine Erweiterung auf andere Kommunen (um z. B. ein Invest in die Kommune Ihrer Geburt, Jugend oder Ihrer Berufsausbildung zu ermöglichen). Heimatinvest wird alle Kunden hierüber informieren.
Heimatinvest, die biw AG und Ihre Kommune nehmen keine Bareinzahlungen an. Sie müssen Ihr Bürgerdarlehen daher von Ihrer Hausbank aus auf Ihr Heimatinvest-Abwicklungskonto bei der biw AG überweisen. Einige Banken bieten Kunden und Nichtkunden auch die Möglichkeit Bargeld gegen Gebühr auf Ihr Heimatinvest-Konto bei der biw AG zu überweisen.



HEIMATINVEST – Eine Marke der biw AG | Impressum | Kontakt
Stoerer_produkt