FAQ
Allgemein
Ablauf eines Darlehens bei Heimatinvest
Weitere Informationen
Allgemein
Der
Bürger besitzt mit der Anlage seines Kapitals in ein Darlehen an die
Kommune eine sehr sichere Anlage. Natürlich erhalten die Anleger von
der Kommune eine gute und angemessene Verzinsung ihres Kapitals. Der
besondere Nutzen ist jedoch, dass der Anleger als Bürger der
Gemeinde im täglichen Leben selber von der Verwendung seines
Darlehens profitiert – beispielsweise in Form neuer Schulen oder
besserer Straßen.
Kommunen
haben schwankende Kassenlagen und müssen daher manchmal Geld anlegen
aber eben auch gelegentlich Geld aufnehmen. Dies geschieht
normalerweise bisher über die Aufnahme der Mittel bei Banken. Mit
Heimatinvest können Kommunen erstmals Darlehen zusätzlich zum
klassischen Bank-Kommunaldarlehen auch direkt bei ihren Bürgern
aufnehmen. Dieser neue und komplementäre Weg der
Kommunalfinanzierung bietet der Kommune neben Zinsvorteilen vor allem
einen neuen Weg zur aktiven Ansprache und Beteiligung ihrer Bürger.
Der
Schutz Ihrer persönlichen Daten steht an erster Stelle. Heimatinvest
wird Ihre Daten nicht an Dritte verkaufen oder zu Werbezwecken
überlassen.
Die
Sicherheit der Anlagen der Bürgerinnen und Bürger hat bei
Heimatinvest oberste Priorität. Unter dem folgenden Link können Sie
mehr über die Sicherheit Ihrer Anlagen nachlesen:
Heimatinvest.de/Sicherheit
Heimatinvest
gestattet nur solchen natürlichen Personen die Nutzung des
Online-Kreditmarktplatzes www.heimatinvest.de, die
- unbeschränkt geschäftsfähig sind,
- ihren Wohnsitz in Deutschland haben,
- mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben und
- die sonstigen in den Nutzungsbedingungen festgelegten Voraussetzungen erfüllen.
Einmal
bei Heimatinvest zugelassene Kommunen, können jederzeit ein
Kreditprojekt auf www.heimatinvest.de ausschreiben. Voraussetzung für
die Veröffentlichung eines Kreditprojektes ist die Einhaltung aller
für die Aufnahme von Krediten durch eine Kommune einzuhaltenden
öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Voraussetzungen. Mit der
Veröffentlichung eines Kreditprojektes versichert die Kommune, alle
öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Voraussetzungen
eingehalten zu haben.
Heimatinvest ist eine Marke der biw Bank für Investments und Wertpapiere AG. Die biw AG ist eine hochmoderne Onlinebank, die mit ihren fortschrittlichen Banksystemen renommierte Onlineanbieter aus der Finanzbranche unterstützt. Weitere Information über die biw AG finden Sie unter www.biwbank.de.
Die biw AG ist Mitglied der gesetzlichen Einlagensicherung für Banken, des Bundesverbandes
deutscher Banken und der freiwilligen Einlagensicherungsfonds deutscher Banken. Die Sicherung der Einlagen pro Anleger können sie jeweils über den Bundesverband deutscher Banken erfragen
www.bankenverband.de
Die biw AG ist Mitglied der gesetzlichen Einlagensicherung für Banken, des Bundesverbandes
deutscher Banken und der freiwilligen Einlagensicherungsfonds deutscher Banken. Die Sicherung der Einlagen pro Anleger können sie jeweils über den Bundesverband deutscher Banken erfragen
www.bankenverband.de
Ablauf eines Darlehens bei Heimatinvest
Interessierte
Kommunen sprechen ihre Bürger öffentlich an und können auf
Heimatinvest ihren Finanzbedarf beschreiben und ihre Bürger zur
Beteiligung anregen. Die Kommune beschreibt auf der Plattform
Darlehenshöhe, Dauer und Verzinsung. Bürger die Teile der
Finanzierung übernehmen wollen, eröffnen dann bei der abwickelnden
Bank, der biw AG, ein zweckgebundenes Konto
(Heimatinvest-Abwicklungskonto) und geben ein Gebot ab. Wenn die
Summe aller Gebote den gewünschten Darlehensbetrag erreicht oder
überstiegen hat, gewährt die abwickelnde Bank der Kommune das
Darlehen. Direkt danach gibt die Bank die Darlehensforderung gegen
die Kommune entsprechend des zuvor vom jeweiligen Anleger
festgelegten Wunschbetrages an die Bürger weiter. Die Bank fungiert
im Anschluss als „Verwalter“ der Darlehensforderung, kontrolliert
die Zahlung von Zins und Tilgung und gibt diese direkt an die Anleger
weiter. Bei Fälligkeit des Darlehens erhält die Bank das Geld
treuhändisch von der Kommune und zahlt es direkt weiter an die
einzelnen Anleger. Das Darlehen ist damit getilgt.
Damit
das Verfahren wie oben beschrieben durchgeführt werden kann, muss
eine zentrale Stelle die Konten für alle Darlehensgeber führen und
die Vergabe des Darlehens an die Kommune prüfen, bewilligen und die
Auszahlung des Darlehens an die Kommune in einer Summe vornehmen. Die
Führung von Einlagenkonten und die regelmäßige Gewährung von
Darlehen dürfen in Deutschland nur Banken vornehmen. Daher ist die
Zwischenschaltung einer Bank für Bürgerdarlehen über Heimatinvest
unbedingt erforderlich. Neben diesem gesetzlichen Grund liegt es im
Interesse der Bürger und ihrer Kommune, einen Sachverständigen,
neutralen „Treuhänder“ zwischenzuschalten, der die Prüfung des
Darlehens übernimmt und die Koordination der Anleger und des
Kapitalrückflusses an sie überwacht und organisiert.
Der
Anleger zahlt für Kontoführungsgebühren bei der biw AG nur 1 Euro
pro Monat.
Nein.
Weder können Guthaben verzinst werden, noch ist eine
Überziehungsmöglichkeit gegeben. Das Konto ist zweckgebunden und
dient lediglich zur Abwicklung von Forderungskäufen kommunaler
Kreditprojekte.
Es
müssen unterschiedliche Anleger mit unterschiedlichen Hausbanken
koordiniert werden. Dies wäre für die Kommune und für die
einzelnen Banken extrem aufwändig und würde die Abläufe in der
Gewährung und Rückzahlung und Verzinsung des Darlehens sehr
kompliziert und teuer machen. Heimatinvest koordiniert daher alle
Abläufe gebündelt auf einer speziell zu diesem Zweck entwickelten,
hochmodernen Internetplattform.
Es
entstehen Ihnen keine Kosten bei der Überweisung von Guthaben auf
das eigene Girokonto, wenn Sie Ihren Online-Zugang nutzen. Papierhafte Überweisungen kosten EUR 2,50.
Zunächst
müssen Sie sich in Ihrer Kommune oder unter www.heimatinvest.de über
die aktuell zur Finanzierung anstehenden Projekte informieren. Wenn
Sie sich für ein konkretes Projekt entschieden haben, können Sie im
Bürgeramt Ihrer Stadt bzw. Gemeinde oder online unter
www.heimatinvest.de einen Kontoeröffungsantrag für das
Abwicklungskonto bei der biw AG stellen. Nach Eingang der
Kontoeröffnungsunterlagen richtet die biw AG Ihr Konto ein. Sie
erhalten die Information über die Kontoeröffnung und Ihre
Zugangsdaten für das Onlinebanking per Post. Nachdem Sie diese
Unterlagen bekommen haben, können Sie in Bürgerdarlehen an Kommunen
zu investieren.
Überweisen Sie einfach den gewünschten Betrag unter Angabe der Nummer des ausgewählten Projektes auf ihr persönliches Heimatinvest-Abwicklungskonto bei der biw AG (In der ersten Phase in der Stadt Quickborn muss der bei der Kontoeröffnung ausgehändigte Überweisungsträger mit dem vorgegebenen Verwendungszweck genutzt werden).
Sobald ausreichend viele Bürger zur Vergabe des Darlehens an die Kommune und das jeweilige Projekt eingezahlt haben, sagt die biw AG der Kommune das Darlehen zu und belastet Ihr Konto mit ihrem anteiligen Darlehensbetrag. Die biw AG übereignet Ihnen im gleichen Moment eine anteilige Forderung gegen die Kommune in Höhe Ihres Bürgerdarlehens. Alle Unterlagen und Informationen hierzu finden Sie jederzeit im Onlinearchiv Ihres Heimatinvest-Abwicklungskontos bei der biw AG.
Sobald ausreichend viele Bürger zur Vergabe des Darlehens an die Kommune und das jeweilige Projekt eingezahlt haben, sagt die biw AG der Kommune das Darlehen zu und belastet Ihr Konto mit ihrem anteiligen Darlehensbetrag. Die biw AG übereignet Ihnen im gleichen Moment eine anteilige Forderung gegen die Kommune in Höhe Ihres Bürgerdarlehens. Alle Unterlagen und Informationen hierzu finden Sie jederzeit im Onlinearchiv Ihres Heimatinvest-Abwicklungskontos bei der biw AG.
Beträge
können in vollen 1.000-Euro-Stücken für den Kauf von kommunalen
Kreditforderungen investiert werden, mindestens jedoch ein Betrag
von EUR 5.000.
Die
Kommune zahlt alle Zinsen und die Tilgung an die biw AG. Diese bucht
die Gelder umgehend auf die bei ihr geführten Konten der Anleger um.
Von dort können Sie jederzeit online eine Überweisung auf Ihr bei
Kontoeröffnung angegebenes Referenzkonto bei Ihrer Hausbank
überweisen.
Weitere Informationen
Der
Zinssatz der Kreditprojekte wird von den Kommunen vor der
Ausschreibung bestimmt.
Die
Rücknahme von einmal rechtsverbindlich abgegebenen Geboten ist
nicht möglich.
Das
in Bürgerdarlehen angelegte Geld ist nach Ablauf der Zinsbindung
frei verfügbar. Während der Laufzeit des Darlehens entspricht die
Anlage etwa der eines Festgeldes, kann also nicht beliebig verfügt
werden.
Die
mit Bürgerdarlehen erwirtschafteten Einkünfte sind wie alle anderen
Kapitaleinkünfte steuerpflichtig. Da die Forderung im Besitz des
Bürgers ist, erfolgt die Zinszahlung von der Kommune an den Bürger.
Die zwischengeschaltete Bank wickelt dabei nur die Buchungen und
Zahlungen ab. Die Zinsen müssen folglich durch den Anleger im Rahmen
seiner Steuererklärung angegeben werden. Eine Einreichung von
Freistellungsaufträgen oder Nichtveranlagungsbescheinigungen ist
daher nicht möglich.
Eine
Übertragung von Forderungen während der Laufzeit des Darlehens über
die Heimatinvest Plattform ist derzeit noch nicht möglich.
Forderungen aus Bürgerdarlehen sind uneingeschränkt vererbbar.
Rechtlich
erwirbt der Anleger eine Forderung. Für die Forderung selber kann
kein Bevollmächtigter eingesetzt werden. Eine Vollmachtserteilung
ist bei dem Abwicklungskonto der biw AG nicht vorgesehen.
Derzeit
können nur volljährige natürliche Personen über Heimatinvest in
Bürgerdarlehen investieren. Heimatinvest schließt eine Erweiterung
auf juristische Personen zu einem späteren Zeitpunkt nicht aus.
Das
Konzept Heimatinvest ist auf niedrige Kosten ausgerichtet um das
Verfahren für Kommunen und Bürger so preiswert wie möglich
abwickeln zu können. Daher sind Ablauf und Modell auf eine
preiswerte Abwicklung über das Internet ausgerichtet. Sollten Sie
keinen Internetzugang besitzen oder das Konto telefonisch oder per
Post führen wollen, ist das gegen einen geringen zusätzlichen
Kostenbeitrag möglich.
Derzeit
können Sie nur in Projekte Ihrer Heimatkommune oder angrenzender
Kommunen investieren, da sie zur Kontoeröffnung in die Verwaltung
der jeweiligen Kommune kommen müssen. Heimatinvest plant noch in
2010 eine Erweiterung auf andere Kommunen (um z. B. ein Invest in die
Kommune Ihrer Geburt, Jugend oder Ihrer Berufsausbildung zu
ermöglichen). Heimatinvest wird alle Kunden hierüber informieren.
Heimatinvest,
die biw AG und Ihre Kommune nehmen keine Bareinzahlungen an. Sie
müssen Ihr Bürgerdarlehen daher von Ihrer Hausbank aus auf Ihr
Heimatinvest-Abwicklungskonto bei der biw AG überweisen. Einige
Banken bieten Kunden und Nichtkunden auch die Möglichkeit Bargeld
gegen Gebühr auf Ihr Heimatinvest-Konto bei der biw AG zu
überweisen.
